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Altenpflegerin / Altenpfleger (entsprechend AltPflG)


Beratungstermine für die Ausbildung als Altenpflegerin / Altenpfleger
10. November 2011 jeweils 16:00 Uhr
12. Januar 2012
15. März 2012
10. Mai 2012
12. Juli 2012
Die Infotage finden in unserer Einrichtung in der Fröbelstraße 17, 08056 Zwickau statt.
 
Ausbildungsübersicht

Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung,
beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr.
Altenpfleger/innen arbeiten hauptsächlich in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von
Krankenhäusern, in Pflege- und Rehabilitationskliniken, bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung oder bei
Tages- und Hauskrankenpflegediensten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Altenwohn- und -pflegeheime,
ambulante soziale Dienste, Wohnheime für Menschen mit Behinderung oder Seniorenberatungsstellen.
Darüber hinaus sind Altenpfleger/innen in Privathaushalten tätig, z. B. bei der Betreuung von Seniorenwohngemeinschaften
oder pflegebedürftigen Angehörigen.

Altenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung, deren schulischer Teil an der Berufsfachschule für
Altenpflege und deren praktischer Teil in Altenpflegeeinrichtungen durchgeführt wird, die Ausbildung dauert drei Jahre.

 

Der allgemeine Ausbildungsbereich beinhaltet die Unterrichtsfächer:

  • Deutsch
  • Englisch

Fachlicher Ausbildungsbereich (ein Auszug)

  • alte Menschen situationsbezogen pflegen
  • alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
    unterstützen
  • Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses
    anwenden
Der berufspraktische Ausbildungsbereich findet in den jeweiligen Ausbildungsbetrieben
    statt (z. B. Pflegeheimen)

Ausbildungsort:

  • Zwickau

Ausbildungsbeginn:

  • 3. September 2012

Ausbildungsdauer:

  • 3 Jahre

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig
    anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere
    abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den
    Hauptschulabschluss erweitert oder

  • der Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen
    zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder

  • der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig
    anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich
    abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
    oder die Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in,
    Krankenpflegehelfer/in nachgewiesen wird

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung
    des Berufes

  • Bestätigung einer praktischen Ausbildungsstelle,
    dass dort der praktische Teil der Ausbildung abgeleistet
    werden kann

Abschluss:

  • Staatliche Prüfung

Ihr Ansprechpartner:

Prospekt (im Format PDF)

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Wir beraten Sie gern über Fördermöglichkeiten nach SGB III bzw. Finanzierung der Ausbildung durch Schulgeld.

   

 

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KOMPAKT–Schule mit Zukunft • Fröbelstraße 17 • 08056 Zwickau