Altenpflegerin / Altenpfleger (entsprechend AltPflG)

Beratungstermine für die Ausbildung als Altenpflegerin / Altenpfleger |
| 10. November 2011 |
jeweils 16:00 Uhr |
| 12. Januar 2012 |
| 15. März 2012 |
| 10. Mai 2012 |
| 12. Juli 2012 |
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| Die Infotage finden in unserer Einrichtung in der Fröbelstraße 17, 08056 Zwickau statt. |
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Ausbildungsübersicht
Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung,
beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische
Aufgaben wahr.
Altenpfleger/innen arbeiten hauptsächlich in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von
Krankenhäusern, in Pflege- und Rehabilitationskliniken, bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit pflegerischer Betreuung oder bei
Tages- und Hauskrankenpflegediensten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Altenwohn- und -pflegeheime,
ambulante soziale Dienste, Wohnheime für Menschen mit Behinderung oder Seniorenberatungsstellen.
Darüber hinaus sind
Altenpfleger/innen in Privathaushalten tätig, z. B. bei der Betreuung von Seniorenwohngemeinschaften
oder pflegebedürftigen
Angehörigen.
Altenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung, deren schulischer Teil an der Berufsfachschule für
Altenpflege und deren praktischer Teil in Altenpflegeeinrichtungen durchgeführt wird, die Ausbildung dauert drei Jahre.

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Der allgemeine Ausbildungsbereich beinhaltet die Unterrichtsfächer:
Fachlicher Ausbildungsbereich (ein Auszug)
- alte Menschen situationsbezogen pflegen
- alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung
unterstützen
- Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses
anwenden
Der berufspraktische Ausbildungsbereich findet in den jeweiligen Ausbildungsbetrieben
statt (z. B. Pflegeheimen)
Ausbildungsort:
Ausbildungsbeginn:
Ausbildungsdauer:
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Zugangsvoraussetzungen:
- der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig
anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere
abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den
Hauptschulabschluss erweitert oder
- der Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen
zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
- der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig
anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich
abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
oder die Erlaubnis als Altenpflegehelfer/in,
Krankenpflegehelfer/in nachgewiesen wird
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung
des Berufes
- Bestätigung einer praktischen Ausbildungsstelle,
dass dort der praktische Teil der Ausbildung abgeleistet
werden kann
Abschluss:
Ihr Ansprechpartner:
Prospekt (im
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Wir beraten Sie gern über Fördermöglichkeiten nach SGB
III bzw. Finanzierung der Ausbildung durch Schulgeld.
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